Anmeldung

Voranmeldungen für alle Einrichtungsgruppen werden ganzjährig entgegengenommen. Anmeldegespräche und Besichtigungen der Einrichtung können jederzeit nach telefonischer Absprache stattfinden. Die Kinder kommen vorzugsweise aus dem Einzugsbereich der politischen Gemeinde Bad Steben.
Bei freien Plätzen können auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden. Im Januar jeden Jahres finden zudem Anmeldetage statt, die mit den anderen Kitas im Dekanatsbereich Naila abgestimmt sind. In der Kinderkrippe werden Jungen und Mädchen ab dem siebten Lebensmonat aufgenommen.

 

Streitbeilegungsverfahren

„Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucher­schlich­tungs­stelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).“

Eingewöhnung

Kinderkrippe:

Vor dem Krippenstart treffen sich die Eltern mit der künftigen Gruppenleiterin und besprechen detailliert die Eingewöhnung.
Das Ankommen in der Kinderkrippe wird vom pädagogischen Personal, einer Bezugsperson (Mutter, Vater…) und dem Kind gemeinsam gestaltet.  An den ersten drei Tagen ist ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in der Kinderkrippe. So erfahren die Kleinen Sicherheit und werden von vertrauten Personen auf dem neuen Weg begleitet.
Ab dem vierten Tag erfolgt die Ablösungsphase von Mama oder Papa. Die erste Trennung wird individuell auf das Kind abgestimmt und vorher mit den Eltern besprochen.
In den folgenden Tagen wird die Zeit, in der das Kind ohne Eltern in der Krippe sein kann, gesteigert. Das Kind mit seinen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt des Prozesses.

Kindergarten:

Die Eingewöhnung im Kindergarten erfolgt abhängig vom Erfahrungshintergrund des Kindes. Im Gespräch mit den Pädagoginnen wird die jeweils sinnvollste Vorgehensweise besprochen.